Für eine möglichst effiziente medizinische Versorgung und um die Zufriedenheit in der Bevölkerung zu gewährleisten, sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
- Mit der Alarmierung zu einem bestätigten Blackout, ist die ORDINATION DER GEMEINDEÄRZTIN, einschließlich der APOTHEKE GESCHLOSSEN.
- Ein unkontrollierter, nicht registrierter Zugang IST UNTERSAGT.
- Erfolgt die Alarmierung für einen Blackout während der Ordinationszeit, werden die bereits vor Ort befindlichen, angemeldeten Personen rasch abgefertigt, damit die Gemeindeärztin für den Krisenstab zur Verfügung steht.
- Bereits abgesprochene Ordinationstermine sind gegenstandslos.
- Blutabnahmen müssen wegen fehlender Möglichkeiten für Laboruntersuchungen ausgesetzt werden.
- Die Ordination der Gemeindeärztin bleibt ununterbrochen arbeitsbereit. Dazu werden weitere, in der Gemeinde verfügbare Ärzte für einen Schichtdienst hinzugezogen.