Ordinationsbetrieb

ordinationsbetrieb

Für eine möglichst effiziente medizinische Versorgung und um die Zufriedenheit in der Bevölkerung zu gewährleisten, sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

  • Mit der Alarmierung zu einem bestätigten Blackout, ist die ORDINATION DER GEMEINDEÄRZTIN, einschließlich der APOTHEKE GESCHLOSSEN.
  • Ein unkontrollierter, nicht registrierter Zugang IST UNTERSAGT.
  • Erfolgt die Alarmierung für einen Blackout während der Ordinationszeit, werden die bereits vor Ort befindlichen, angemeldeten Personen rasch abgefertigt, damit die Gemeindeärztin für den Krisenstab zur Verfügung steht.
  • Bereits abgesprochene Ordinationstermine sind gegenstandslos.
  • Blutabnahmen müssen wegen fehlender Möglichkeiten für Laboruntersuchungen ausgesetzt werden.
  • Die Ordination der Gemeindeärztin bleibt ununterbrochen arbeitsbereit. Dazu werden weitere, in der Gemeinde verfügbare Ärzte für einen Schichtdienst hinzugezogen.